Eingereicht von »DRK Schwäbisch Gmünd« am Donnerstag, 29. März 2012
Grundlagen von Patientenverfügungen und anderen Vorsorgemöglichkeiten. Was ist bei der Erstellung einer „Patientenverfügung“ oder einer „Partnerverfügung“ zu beachten?
Der rasante medizinische Fortschritt ermöglicht es uns immer älter zu werden, unabhängig davon in welcher körperlichen und geistigen Verfassung wir uns befinden. Auch ist es möglich Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, selbstständig zu atmen oder zu essen, monate– oder jahrelang am Leben zu erhalten. Dieser Fortschritt der Medizin stellt uns vor neue Probleme. Nicht jeder möchte künstlich ernährt oder beatmet werden, sofern die Aussicht auf Besserung seines körperlichen Zustandes nicht mehr gegeben ist. Für viele Menschen ist allein die Vorstellung eines monatelangen Dahinvegetierens grausam. Vielmehr besteht zunehmend der Wunsch, die Menschenwürde auch im Sterbevorgang zu bewahren.
Das Mehrgenerationenhaus des Deutschen Roten Kreuzes in Heubach bietet einen Vortrag zu diesem Thema an. Der Vortrag findet am Mittwoch, den 11. April 2012 um 19.00 Uhr im DRK–Mehrgenerationenhaus in der Ziegelwiesenstraße 5 in Heubach statt (Eingang Adlerstraße). Referentin ist Rechtsanwältin Irene Meixner von der Kanzlei Meixner, Dollhopf und Mühlberg in Schwäbisch Gmünd.
Der Vortrag zeigt Wege auf, bereits in gesunden Tagen den Sterbevorgang wunschgemäß und würdevoll durch Weisungen an das Pflegepersonal, Ärzte und Verwandte zu gestalten. Er möchte auf verständliche Art und Weise Aufklärungsarbeit im Bereich der Patienten– und Partnerverfügung leisten. Daneben sollen den Zuhörerinnen und Zuhörern weitere sinnvolle Vorsorgemöglichkeiten, wie die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung erläutert werden.
Anmeldungen und weitere Auskünfte über das Info-Telefon des DRK–Kreisverbandes unter der Telefonnummer 01803 27488540 (Montag — Freitag 08.00 — 18.00 Uhr und Samstag von 08.00 — 14.00 Uhr).
DRK Schwäbisch Gmünd
Josefstraße 5, 73525 Schwäbisch Gmünd
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