Eingereicht von »DRK Schwäbisch Gmünd« am Dienstag, 17. April 2012
Trotzdem sollte sich jeder Gedanken darüber machen, wem er sein Vermögen hinterlassen möchte. Trifft der Erblasser nämlich keine Regelung für den Fall seines Ablebens, so tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein. Diese führt häufig zu Ergebnissen, die vom Erblasser so nicht gewünscht oder vorgesehen waren. Mittels einer letztwilligen Verfügung kann der Erblasser seine Wünsche regeln. Das Mehrgenerationenhaus Deutsches Rotes Kreuz bietet einen Vortrag zu diesem Thema an.
Der Vortrag befasst sich unter anderem mit folgenden Fragen:
Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und gewillkürter Erbfolge? Ist es sinnvoll ein Testament zu erstellen? Was sind die wesentlichen Inhalte eines Testaments? Muss ich bestimmte Formvorschriften beachten? Was ist der Unterschied zwischen Erbteil, Pflichtteil und Vermächtnis? Wie verhält es sich mit der Erbschaftssteuer?
Der Vortrag findet am Donnerstag, dem 26. April 2012 um 19.30 Uhr im DRK Zentrum in der Josefstraße 5, 73525 Schwäbisch Gmünd statt. Referent des Abends ist Rechtsanwalt und Notar Dr. Eberhard Kienzle.
Das Deutschen Roten Kreuz in Schwäbisch Gmünd nimmt Anmeldungen zu dem Vortrag entgegen und erteilt gerne weitere Auskünfte. Telefon: 01803 – 27488540
DRK Schwäbisch Gmünd
Josefstraße 5, 73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171 / 3506-29