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Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht

Eingereicht von »Schwäbisch Gmünder Volkshochschule e.V.« am Donnerstag, 19. April 2012

Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Die Frage, wer die Entscheidungen trifft, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist, kann in einer Patientenverfügung oder einer Betreuungsvollmacht geregelt werden.

Einen Überblick zu Inhalt, rechtlicher Bedeutung sowie praktischer Umsetzung bietet ein Vortrag am Dienstag, 24. April um 18.30 Uhr im Café der Spitalmühle. Der Rechtsanwalt Wolfgang Gschwinder verdeutlicht die Schnittstellen zwischen Recht und Medizin und geht dabei auf das Spannungsverhältnis zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und dem medizinischen Ethos ein.

Schwäbisch Gmünder Volkshochschule e.V.
Münsterplatz 15, 73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171/92515-0

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