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SEPA-​Umstellung: Tipps für alle Vereine

Eingereicht von »Rems-Zeitung, Redaktion« am Freitag, 09. August 2013

SEPA ist nicht nur für Kreditinstitute, öffentliche Verwaltungen und private Unternehmen eine große Herausforderung, sondern auch für Bürgerinnen und Bürger sowie für Vereine. Dabei wird mit Sorge beobachtet, dass insbesondere Vereine ihren Zahlungsverkehr noch nicht auf SEPA (Single Euro Payments Area = Einheitlicher Euro-​Zahlungsverkehrsraum) umgestellt haben. Bundesweit gilt dies wohl noch für rund 80% aller Vereine. Dabei wird die Zeit langsam knapp. Vereinen, die ihren Zahlungsverkehr zum Stichtag 1. Februar 2014 nicht im neuen, europaweit einheitlichen SEPA-​Format durchführen, drohen erhebliche Probleme beim Einzug von Mitgliedsbeiträgen. Gerade kleine Vereine kann das schnell in Zahlungsschwierigkeiten stürzen.

Fragen und Antworten

Woher bekommt der Verein die neuen Kontonummern seiner Mitglieder?

Da gibt es zwei Möglichkeiten: Die Mitglieder nach der neuen Kontonummer fragen und sich die IBAN nennen lassen. Als zweite Möglichkeit kann der Verein sich Hilfe bei seiner Hausbank suchen. Die deutsche Kreditwirtschaft bietet verschiedene automatisierte Lösungen an, mit denen die altbekannten Kontonummern in die neue IBAN konvertiert werden können.

Woher bekommt der Verein die IBAN seiner eigenen Kontoverbindung?

Banken und Sparkassen weisen IBAN und BIC bereits seit gut zehn Jahren auf dem Kontoauszug aus. Und im Online-​Banking sind diese Angaben meist auch zu finden unter Rubriken wie „Meine Daten“ oder „Kontodetails“.

Warum ist die Umstellung nötig?

Die Regeln für den Zahlungsverkehr im neuen einheitlichen Euro-​Zahlungsverkehrsraum sind Gesetz. Ab dem 1. Februar 2014 dürfen im Euro-​Raum nur noch Überweisungen und Lastschriften ausgeführt werden, die den neuen, gemeinsamen, europäischen Regeln entsprechen. Das gilt sowohl für Zahlungen innerhalb von Deutschland als auch für grenzüberschreitende Zahlungen.

Inwieweit sind Vereine betroffen?

Jeder Verein hat ein oder mehrere Vereinskonten, die wie alle anderen Konten im Euro-​Raum künftig auch eine neue Kontokennung bekommen, IBAN und BIC. Mitgliedsbeiträge werden von Vereinen oftmals per Lastschrift eingezogen. Soll das so bleiben, braucht der Verein eine Gläubiger-​Identifikationsnummer, die bei der Deutschen Bundesbank über deren Homepage (http://​www​.bun​des​bank​.de) zu beantragen ist. Außerdem müssen einige Umstellungen vorgenommen werden (siehe „SEPA-​Umstellung in sieben Schritten“).

Gibt es auch für Vereine Schonfristen?

Nein, anders als für Privatpersonen gelten die SEPA-​Regeln bei Vereinen sofort zum Stichtag 1. Februar 2014. Das gilt auch für Überweisungen, die im SEPA-​Format erstellt sein müssen.

Wann ist der beste Zeitpunkt für die SEPA-​Umstellung?

Jetzt. Denn die vielen einzelnen Schritte benötigen meist mehr Zeit als erwartet. Und je früher ein Verein SEPA-​fit ist, umso eher kann er Testläufe nutzen und umso besser ist er für das tatsächliche Umstellungsdatum gewappnet.

Wo könnte es Probleme geben?

Manchmal sind die aktuellen Adressen der Mitglieder nicht bekannt, auch wenn man sich regelmäßig im Verein trifft. Deshalb empfiehlt es sich, schnell mit den Vorbereitungen anzufangen. Gerade weil viele Vereine ehrenamtliche Kassenwarte haben, die nicht immer Zahlungsverkehrsprofis sind, sollte genügend Zeit eingeplant werden, sich mit dem Thema vertraut zu machen.

Ein Tipp: Die SEPA-​Umstellung ist Sache aller Vereinsmitglieder. Also lassen Sie sich helfen und binden Sie jeden ein, der zu dem Thema etwas beitragen kann!

Dieser Artikel wurde von der Redaktion der Rems-Zeitung unbearbeitet veröffentlicht.
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