Eingereicht von »Freundeskreis Naturheilkunde« am Montag, 09. November 2015
Werner Hanne, Experte aus Stuttgart, spricht beim Freundeskreis Naturheilkunde über Verfügungen und Vollmachten, mit denen Erwachsene bestimmen können, wie und von wem ihre Rechte und Vorstellungen im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit wahrgenommen werden sollen. Die rechtliche Grundlage ist nicht so (wie allgemein angenommen), dass Verwandten oder nahen Angehörigen dieses Recht gesetzlich zusteht. Beim Fehlen solcher Regelungen benennt ein Betreuungsgericht einen Betreuer, der dann gesetzlicher Vertreter wird.
Im ersten Teil des Vortrags werden die gesetzlichen Grundlagen und anhand von Beispielen die Auswirkungen solcher Regelungen erklärt. Im zweiten Teil wird auf die Unterschiede der einzelnen Verfügungen und Vollmachten eingegangen (Schwerpunkt: Patientenverfügung). Der dritte Teil des Vortrags befasst sich mit der praktischen Vorgehensweise beim Erstellen und Erteilen von Verfügungen und Vollmachten.
Der Vortrag findet am 19.11.2015 um 19.30 Uhr im Konferenzsaal des Stauferklinikums in Mutlangen statt. Der Eintritt ist frei. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Freundeskreis Naturheilkunde
Blumenstraße 10/4, 73557 Mutlangen
Telefon: 07171/71118